In unserer Logopädischen Praxis können Sie sich sowohl als Patient als auch als Angehöriger beraten und behandeln lassen. Auch zu speziellen Fragen bei Mehrsprachigkeit sind wir Ihnen gern behilflich.
Ärztliche Verordnung
Voraussetzung für die logopädische Therapie ist eine Heilmittelverordnung (Rezept) vom Arzt. Sie kann u. a. vom Allgemeinmediziner, Kinderarzt, Phoniater, HNO-Arzt, Neurologen und Kieferorthopäden ausgestellt werden.
Sprachtherapie
Die Praxis ist für alle Krankenkassen zugelassen.
Unser Team bietet Ihnen Diagnostik, Therapie und Beratung bei allen Störungen der Kommunikation, der Sprache, des Sprechens, der Stimme und des Schluckens.
Zu diesen Themen können Sie uns ansprechen:
- Sprachstörungen (Wortschatz; Grammatik; Verstehen; Lesen und Schreiben)
- Sprachentwicklungsstörung
- Aphasie (etwa nach einem Schlaganfall)
- Sprechstörungen (Artikulation)
- Dyslalie (Aussprache; z. B. Lispeln)
- Redefluss-Störung (Stottern; Poltern)
- Dysarthrie (neurologische Sprechstörungen nach einem Schlaganfall, Gehirntumor oder Parkinson-Erkrankung)
- Rhinophonie (Näseln)
- Sprechapraxie (Störung in der Sprechplanung)
- Stimmstörungen
- Organische Stimmstörungen (z. B. Stimmband-Lähmung; Stimmband-Ödeme)
- Funktionelle Stimmstörungen (z. B. Heiserkeit, Stimmschwäche und Stimmverlust)
- Schluckstörungen
- Dysphagie (Schluckstörung, auch im Alter)
- Myofunktionelle Störungen (Fehlspannung der Mund- und Zungenmuskulatur)
- Auditive Wahrnehmungsstörungen (Hörverarbeitung)